Berufungskommissionen
Berufungskommissionen sind keine ständige Kommissionen, sondern werden immer dann gebildet, wenn aus unterschiedlichsten Gründen ein Lehrstuhl neu besetzt werden muss. Da hier wesentlich mehr Faktoren eine Rolle spielen, welche der Kandidat*innen am Ende den Ruf (die Universitätsprofessor*innenstelle) erhält, gliedert sich ein Berufungsverfahren in mehrere Etappen.
Vordergründiges Ziel von uns Studierenden ist es zu erfahren, ob die Kandidat*innen sich in den vergangenen Jahren in der Lehre hervor getan haben und an dieser auch interessiert sind oder ob sie in der Regel nur delegieren und vor allem die Forschung als ihren Schwerpunkt ansehen.
Auch wenn es so scheint, dass die studentischen Vertreter*innen kein großes Gewicht in einer neun- bis zehnköpfigen Kommission einbringen können, so ist im Endeffekt jede Stimme entscheidend, da nach Abschluss der Berufungskommission der Fakultätsrat und vor allem der Senat als bestätigende Organe sehr viel Wert auf ein eindeutiges Votum legen. Nach Ausschreibung der Stelle steht zu Beginn in der Regel die rein formale Sichtung an, in der die Bewerber*innen dahingehend geprüft werden, ob sie die Kriterien überhaupt erfüllen. Aus diesem Kreis werden dann einige zum „Vorsingen“ eingeladen.
Dieses „Vorsingen“ nimmt in der Regel einen kompletten Tag ein, an dessen Vormittag sich die Kandidat*innen in öffentlichen Vorträgen präsentieren können, um dann am Nachmittag ausschließlich vor der Kommission zu bestimmten Aspekten Frage und Antwort zu stehen. Danach werden die verbleibenden Kandidat*innen manchmal in ihren Heimatunis besucht und von externen Gutachter*innen bewertet. Dann trifft sich die Kommission ein letztes Mal zur abschließenden Reihung der Kandidat*innen. Dieser Vorschlag wird dann im Fakultätsrat abgestimmt, danach beginnen die Verhandlungen zwischen der Fakultät und dem*r Bewerber*in.
Die aktuellen Berufungsverfahren findet ihr hier: Berufungsverfahren