Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das zentrale Organ der Fakultät, in welchem für die Studierenden sechs Sitze vorgesehen sind. Diese werden nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz direkt von allen Studierenden der medizinischen Fakultät (also Human- und Zahnmediziner*innen, Pharmazie-Studierende und Studierende der Hebammenkunde) gewählt.

Die Aufgabenbereiche des Fakultätsrates sind sehr vielfältig. Unter anderem werden hier die Beschlüsse der anderen Kommissionen der Fakultät final bestätig. Dazu gehören Eröffnungen und Abschlüsse von Promotions- und Habilitationsverfahren, die Berufung neuer Professor*innen, sowie viele weitere Punkte, die die gesamte Fakultät betreffen. 

Alle drei Jahre werden auch der Dekan und dessen Dekanatskollegium durch den Fakultätsrat gewählt. Wichtig für uns ist natürlich, dass die studentischen Belange wahrgenommen und beachtet werden. Leider ist es aber nicht immer möglich, dass diese sich in den Beschlüssen widerspiegeln.

Für die Amtszeit bis zum 30.09.2023 sind folgende Studierende eure Vertreter*innen im Fakultätsrat: