Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das zentrale Organ der Fakultät, in welchem wir aktuell sechs Sitze haben. Diese werden nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz direkt von allen Studierenden der medizinischen Fakultät (also Human- und Zahnmediziner) gewählt.
Bis man die Vielschichtigkeit der Aufgaben und Probleme in der Fakultät versteht, vergehen schon einmal ein paar Sitzungen. Ständige Aufgaben wie die Bestätigung oder Nichtbestätigung der Beschlüsse aller Kommissionen der Fakultät (Promotions-/Habilitations-/Berufungskommissionen, Studienkommission, Forschungskommission etc.) werden hier ebenso besprochen wie Fragestellungen, welche die gesamte Fakultät betreffen.
Alle drei Jahre werden auch der Dekan und dessen Dekanatskollegium durch den Fakultätsrat gewählt. Wichtig für uns ist natürlich, dass die studentischen Belange wahrgenommen und beachtet werden. Leider ist es aber nicht immer möglich, dass diese sich in den Beschlüssen widerspiegeln.