Update vom 18.01.2019, 10:00 Uhr: Bezüglich des Lehramtsreferendariats haben wir eine Richtigstellung (s. u.) veröffentlicht.

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags #fairesPJ am 16. Januar haben wir einen offenen Brief an alle Lehrkrankenhäuser der Medizinischen Fakultät Leipzig, die bisher noch keine oder nur eine geringe Aufwandsentschädigung zahlen, geschrieben:


Leipzig, den 14. Januar 2019

Einführung der PJ-Aufwandsentschädigung am Uniklinikum Leipzig

Sehr geehrter Herr Prof. Fleig, sehr geehrter Herr Schüller, sehr geehrte Klinikleiter,

als eine zentrale Stütze der Patientenversorgung in Leipzig ist das Uniklinikum jedes Jahr Ausbildungsstätte von zahlreichen PJler_innen.

Daher möchten wir Sie als Vertreter_innen der Medizinstudierenden in Leipzig im beigefügten Papier auf die aktuelle Situation im Praktischen Jahr und nötige Maßnahmen zur Einführung einer Aufwandsentschädigung aufmerksam machen. Über Ihre Einschätzung der aktuellen Situation oder ein Gespräch würden wir uns sehr freuen.

Zusammenfassung

Als Vertreter_innen der Medizinstudierenden an der Hochschulmedizin Leipzig halten wir die aktuellen PJ-Bedingungen für nicht mehr tragbar. Für uns sind die in diesem Schreiben aufgeführten Anliegen von enormer Relevanz, nicht nur um die Bedingungen für die PJler_innen zu verbessern, sondern auch um die Hochschulmedizin Leipzig als Ausbildungs- und Forschungsstandort und fairen Arbeitgeber voranzubringen.

Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Gründe, die für eine Einführung der PJ-Aufwandsentschädigung sprechen, stichpunktartig aufführen:

Der StuRaMed fordert die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  1. Eine Einführung der PJ-Aufwandsentschädigung auf BAföG-Höchstsatzniveau, ggf. mit Krankenkassenzuschlag.
  2. Eine Bindung der PJ-Aufwandsentschädigung an die zukünftige BAföG-Entwicklung.

Die genauen Hintergründe und einige Umfrageergebnisse findet ihr auf den weiteren Seiten des offenen Briefs.


Richtigstellung:
In dem offenen Brief vom 14.01.2019 schrieben wir fälschlicherweise auf Seite 4, dass „Referendar_innen im Lehramt in Sachsen […] 3.943,54 € brutto pro Monat [erhalten].“

Richtig ist, dass der Anwärtergrundbetrag nach Besoldungsstufe A13 1495,10 € beträgt. (Vgl. http://www.lsf.sachsen.de/download/Besoldung/AnwaerterGB_1Januar2018.pdf und https://www.lehrerbildung.sachsen.de/15299.htm)
Den Fehler bitten wir zu entschuldigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.