Am 1. September finden die Landtagswahlen in Sachsen statt. Zugleich stehen im nächsten Jahr mit den Planungen rund um den Masterplan Medizinstudium 2020 grundlegende Veränderungen in der Weiterentwicklung unseres Studiums bevor.

Daher haben wir den sechs größten Parteien in Sachsen – CDU, Die Linke, SPD, AfD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – mehrere Fragen gestellt. Die sechs Schwerpunktthemen liegen nicht nur der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd) sondern auch gerade den medizinischen Fachschaften hier in Sachsen sehr am Herzen.

In der Tabelle könnt ihr erkennen, ob die Parteien mit unseren Wünschen und Forderungen übereinstimmen (grün), eine gegensätzliche Position vertreten (rot), keine eindeutige Positionierung erfolgte (grau) oder ihre Antwort zu diesem Thema gänzlich unklar blieb (Fragezeichen).

Im Folgenden findet ihr die genauen Fragestellungen und die Erläuterungen der einzelnen Parteien:

Sind Sie für eine Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr?
Wenn ja, gehen Sie in Ihrer Begründung bitte auf die Höhe ein und ob Sie eine landesweit einheitliche Aufwandsentschädigung befürworten.

Als Sächsische Union wollen wir die medizinische Versorgung in ganz Sachsen sichern. Dafür ist die Aufwandsentschädigung ein wichtiges Instrument. Mit Blick auf die besonderen Probleme wollen wir die Aufwandsentschädigung im ländlichen Raum erhöhen.

Wir befürworten die Zahlung von (landesweit) einheitlichen Aufwandsentschädigungen im Praktischen Jahr. Studierende sollen keine kostenlosen Stationshilfen sein und nicht unter dem Druck stehen, zur Existenzsicherung noch zusätzlich arbeiten zu müssen. Als Mindestaufwandsentschädigung fordern wir 1.050 Euro netto monatlich. Das ist die Höhe der derzeit von uns geforderten sanktionsfreien Mindestsicherung, die jedem erwachsenen Menschen zur Verfügung stehen sollte. Selbstverständlich unterstützen wir auch höhere Beträge, wie er z. B. zustande käme, wenn der unsererseits derzeit geforderte gesetzliche Mindestlohn von 12,63 Euro je Stunde als Berechnungsgrundlage dienen würde.

Die SPD Sachsen möchte eine Mindest-Aufwandsentschädigung festsetzen. Dies sollte bundeseinheitlich am Bafög-Höchstsatz von 861 Euro orientiert in der Arztapprobationsordnung erfolgen. Zusätzlich möchten wir einen Sonderzuschlag für den ländlichen Raum in Sachsen als sächsisches Förderprogramm auflegen.

Ja, im PJ muss es eine angemessene Vergütung für alle Studenten geben.Ländlichen Einrichtungen muss es aber, um PJler zu gewinnen, auch möglich sein, eine höhere Vergütung als Lenkungsmittel einsetzen zu können.

Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass sachsenweit eine Aufwandsentschädigung des Praktischen Jahres in Höhe des BAföG-Höchstsatzes, was die derzeitige Obergrenze in der Approbationsordnung darstellt, gezahlt wird. Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Approbationsordnung auf Bundesebene novelliert wird und dabei ein Urlaubsanspruch jenseits der 30 Fehltage eingeführt wird und die Aufwandsentschädigungshöchstgrenze zu einer Mindestgrenze für die Vergütung gemacht wird.

Wir finden, das Praktische Jahr ist so zeitaufwendig und arbeitsintensiv, dass ein Nebenjob nicht möglich ist. Der Bundesverband der liberalen Hochschulgruppen spricht sich für individuell regelbare Aufwandsentschädigungen aus, die von den gewählten Hochschulgremien und den akademischen Lehrkrankenhäusern und -praxen beschlossen werden. Wir fordern außerdem Dienstkleidung und bundesweite Evaluationen.

Befürworten Sie die Praxis einiger Fakultäten, im Prüfungsfall von Studierenden eine Krankschreibung inklusive Auflistung der bestehenden Symptome zu fordern?

Als Sächsische Union setzen wir uns für die Wahrung der Chancengerechtigkeit ein: ist ein Student erkrankt, soll er oder sie die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen können. Klar ist aber auch, dass sich Einzelne durch das Vortäuschen einer Krankheit keinen Vorteil gegenüber ihren Kommilitonen erschleichen dürfen. Um über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit entscheiden zu können, muss die Prüfungsbehörde die Krankheitssymptome und daraus folgende Minderungen der Leistungsfähigkeit kennen. Nicht erforderlich ist dagegen die Kenntnis der Diagnose. Leidet der Kandidat z.B. ausweislich des Attests an hohem Fieber und ist dadurch seine Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt, reichen diese Angaben zur Entscheidung über die Prüfungsunfähigkeit aus; die Prüfungsbehörde muss nicht wissen, welche Krankheit das Fieber verursacht.

Nein! Der “gelbe Schein” muss reichen. Die Offenbarung von Symptomen, Beschwerden und anderen intimen Gesundheitsdaten gegenüber einem Prüfungsausschuss ist nach unserer Auffassung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Diese Praxis ist sofort zu beenden! Wir wollen dies für die Zukunft eindeutig und zweifelsfrei im sächsischen Hochschulrecht regeln.

Nein, die SPD Sachsen setzt sich für ein einfaches unbürokratisches Verfahren der Krankschreibung ein. Nur im Wiederholungsfall des Rücktritts von derselben Prüfung sollte in Anlehnung an die bereits bestehende Praxis ein Amtsarzt mit Gutachten hinzugezogen werden können. Wir beabsichtigen daher, die Regelungen im Hochschulgesetz zu ändern, um dies sachsenweit einheitlich zu regeln.

Nein, das höhlt unserer Ansicht nach bspw. die ärztliche Schweigepflicht aus.

Für eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss aus der Überzeugung unserer Partei eine ärztliche Krankschreibung reichen, wie es auch bei Arbeitnehmer*innen der Fall ist. Einen Zwang zur Offenlegung von Symptomen oder Krankheitsbildern lehnen wir ab.

Wir halten diese Praxis für nicht statthaft. Die Feststellung der Prüfungsfähigkeit zum Beispiel durch einen Amtsarzt im Auftrag der Prüfungskommission muss in Härtefällen, wie zum Beispiel einer außergewöhnlichen Häufung von Krankschreibungen entweder für eine Prüfung oder durch eine einzelne Person möglich sein. Außergewöhnlich bedeutet hierbei, dass der Studienablauf und die -organisation gefährdet sind.

* Am 25. Juni wurde ein 20-Punkte-Plan durch das Kabinett beschlossen, der auch eine „Landarztquote“ umfasst. Diese steht noch unter Finanzierungsvorbehalt.

Befürworten Sie die sogenannte „Landarztquote“?

Wir setzen uns explizit für die Einführung einer Landarztquote ein, da sie zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum beiträgt.

Nein, wir lehnen die so genannte Landarztquote ab. Wir schließen uns hier der Auffassung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) in der Pressemitteilung vom 29.5.2017 an. Die Tätigkeit als Allgemeinmediziner*in auf dem Land ist nicht an sich unattraktiv, sondern die Rahmenbedingungen einer Niederlassung wie sehr hohe Arbeitsbelastung, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, finanzielle Belastung, fehlende Vertretung und fehlender fachlicher Austausch in Einzelniederlassung schrecken ab. Neben weiteren Gründen sehen wir auch die Gefahr, dass eine „Landarztquote“ finanziell leistungsstarken Studierenden Vorteile verschaffen kann, z. B. indem erst über die Quote ein Studienplatz vergeben wird und nach dem Studium aber Abstandszahlungen erfolgen, damit die „Landarzttätigkeit“ doch nicht angetreten werden braucht.

Nein. Die „Landarztquote“ kann nur das allerletzte Mittel zur Steuerung bei der Hochschulzulassung sein und muss dementsprechend verfassungskonform begründet sein, d. h. alle weiteren Maßnahmen müssten ausgereizt sein. Vielmehr sollte die Allgemeinmedizin im Studium gestärkt werden, sowie Anreize während der Facharzt-Weiterbildung bzw. zur Niederlassung geschaffen werden.

Ja. Wir forderten hierzu bereits im Jahr 2017 die Einführung der Landarztquote in Sachsen (vgl. Drs.Nr.6/8490). Auch die CDU-Fraktion lehnte damals den Antrag ab und fordert nun gleiches. Wir wollen mit einer Landarztquote Mediziner für ländliche Regionen gewinnen und diese mit weiteren Maßnahmen dauerhaft halten. Die Abiturnote soll hierbei nicht im Vordergrund stehen.

Eine Quote bei der Hochschulzulassung für Studierende, die sich verpflichten nach dem Studium im ländlichen Raum aktiv zu sein, stellt für uns nur dann eine Option da, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgereizt sind. Diese können zum Beispiel in einer Ausweitung der Stipendienprogramme und Förderung von familienfreundlichen Arbeitsmodellen sein. Diese milderen Mittel müssen vor einer Quote Vorrang haben, da Quoten immer auch ein Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen und die Gefahr besteht, dass sich Studierende aus vermögendem Elternhaus darüber einen Studienplatz sichern und im Anschluss “freikaufen”.

Die FDP steht für die Berufsfreiheit ein. Alle Regelungen einer Quote würden diese Unterlaufen und sind für uns deshalb nicht statthaft. Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des „Landarztes“ und deren tatsächlichen Nutzen wollen wir vor deren Fortschreibung kritisch evaluieren.

Erachten Sie es als sinnvoll, dass die Abiturbestenquote für die Zulassung zum Medizinstudium auf 30 % erhöht wurde? Sollen für die Etablierung und wissenschaftliche Evaluation evidenzbasierter Zulassungsverfahren zum Medizinstudium zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden?

Ja, wir stehen zu der gerade getroffenen Vereinbarung, die Abiturbestenquote von 20% auf 30% zu erhöhen. Damit wird vielfachen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, wonach die Abiturdurchschnittsnote Aufschluss gibt über allgemeine kognitive Fähigkeiten und persönlichkeitsbezogene Kompetenzen wie Motivation, Fleiß und Arbeitshaltung.
Die Wartezeitquote wurde abgeschafft, da Wartezeit nun mal kein Kriterium für Studierfähigkeit und Gewähr für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums ist. Wert legen wir vor allem auf das Auswahlverfahren der Hochschulen. 60 Prozent der Studienplätze werden hierüber vergeben. Wichtig ist hier, dass schulnotenunabhängige Kriterien, wie Vorbildung oder Berufserfahrungen im medizinisch-pflegerischen Bereich, Auswahlgespräche zur Ergründung der Motivation, fachspezifische Test zur Studierfähigkeit, angewendet werden.

Die Erhöhung der Abiturbestenquote halten wir für nicht sinnvoll. Sehr gute Schulnoten sagen ja noch nichts über weitere Kompetenzen aus, die vorhanden sein sollten, um später eine „gute“ Ärztin oder ein „guter“ Arzt zu werden. Deshalb unterstützen wir die Etablierung und wissenschaftliche Evaluation evidenzbasierter Zulassungsverfahren zum Medizinstudium. Nur auf diesem Wege besteht eine größere Chance, Studierende auszuwählen, die nicht nur die Fähigkeit zum Wissenserwerb nachweisen, sondern z. B. auch eine Haltung zeigen bzw. ein Berufsverständnis vertreten, das auf den Aufbau förderlicher Arzt-Patienten-Beziehungen und auf die patientenorientierte Zusammenarbeit aller Heilberufe setzt. Selbstverständlich müssen für die Durchführung aufwendigerer Zulassungsverfahren dann auch die zusätzlich notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Die SPD steht zum gefundenen Kompromiss im novellierten Staatsvertrag zur Hochschulzulassung. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die zusätzlichen Mittel für die Etablierung eines evidenzbasierten Zulassungsverfahrens bereitgestellt werden. Dies betrifft auch Verfahren zur Zulassung in weiteren Studiengängen neben der Medizin.

Unserer Ansicht nach muss das Zulassungsverfahren so ausgestaltet sein, dass vor allem sächsische Studenten, die nach dem Studium mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Sachsen bleiben und praktizieren, ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Die Trennschärfe der Abiturbestenquote ist hierzu weniger geeignet.

Wir hätten uns gewünscht, dass es bei der Novelle der Hochschulzulassung statt einer weiteren Stärkung der Abiturnote einen größeren Fokus auf andere Kriterien wie Vorerfahrung und Eignung gegeben hätte. Wir GRÜNE setzen uns zudem für eine deutliche Aufstockung der Grundfinanzierung der Hochschulen ein. Damit würden sich auch Spielräume für die Etablierung evidenzbasierter Zulassungsverfahren zum Medizinstudium ergeben

Die FDP möchte den Hochschulen die Möglichkeit geben, selbst die Zulassungsverfahren festzulegen. Dabei ist zu bedenken, dass der NC und dessen Bedeutung auf eine Initiative der Hochschulen zurückgeht. Einem neuerlichen solchen Zusammenschluss stehen wir unkritisch gegenüber.
Einen parlamentarischen Beschluss für ein bestimmtes Forschungsziel verbietet sich für die FDP als Partei der Hochschulfreiheit. Außerdem gibt es bereits Gruppen, die dieses Thema beforschen.

Sollen für die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden?

Die Universitätsmedizin in Sachsen ist auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau. Um die Universitätsmedizin noch weiter zu stärken, haben wir in der CDU-geführten Koalition die finanziellen Mittel im aktuellen Doppelhaushalt nochmals um 10 Prozent bzw. 13 Prozent erhöht.

Für die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 werden zusätzliche Mittel gebraucht und sie müssen auch bereitgestellt werden, denn die Absicht des Planes besteht in der Umgestaltung und Weiterentwicklung des Medizinstudiums, um es an veränderte und zukünftige Anforderungen anzupassen. Das geht nicht „kostenneutral“. Das Beispiel veränderter Zulassungsverfahren wurde bereits genannt. In Sachsen ist z. B. auch eine Erhöhung der Studienplatzzahlen Medizin sinnvoll. Auch dafür werden zusätzliche Mittel benötigt.

Die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 wird nur mit zusätzlichen Ressourcen gelingen. Entsprechend sind Bund und Länder gefordert, entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Bereits mit dem Doppelhaushalt 2019/20 hat die SPD sich für eine Ergänzungsausstattung der Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig eingesetzt. Neben der gesteigerten Grundfinanzierung erhalten sie 9,7 Millionen Euro in 2019 und 12,4 Millionen Euro in 2020. Diesen Weg gilt es fortzusetzen und die Ergänzungsausstattung auch mit Blick auf den Masterplan weiter zu erhöhen.

Die Umsetzung des Masterplanes wird zweifelsohne zu höheren Aufwendungen der Hochschulen führen, die dann natürlich ausgeglichen werden müssen.

Wir GRÜNE wollen die Hochschulen insgesamt stärken, indem wir die Grundfinanzierung erhöhen und künftig dynamisieren. Dazu wollen wir mit den Hochschulen einen Zukunftspakt 2030 abschließen, der mit auf Augenhöhe ausgehandelten Zielvereinbarungen untersetzt ist. In diesen Zielvereinbarungen müsste die Medizinausbildung und die Umsetzung des Masterplanes berücksichtigt werden.

Bei der Umsetzung handelt es sich um eine große Aufgabe, aber sie ist eigentlich aus dem Haushaltsmitteln zu finanzieren. Deren Höhe muss nach Meinung der FDP jedoch dringend angehoben werden.

Sind Sie der Meinung, dass Medizinstudierende verstärkt Lehrveranstaltungen gemeinsam mit Auszubildenden der Gesundheitsfachberufe (z. B. Pflege, Physiotherapie) haben sollten?

Gemeinsame Lehrveranstaltungen können zu einem besseren Verständnis der einzelnen Berufsgruppen füreinander führen und damit letztlich auch zu einer weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten beitragen.

Ja, wir unterstützen gemeinsame Lehrveranstaltungen und gemeinsames Lernen von Medizinstudierenden sowie Studierenden und Auszubildenden anderer Gesundheitsprofessionen. Wir sehen dies nicht nur als Möglichkeit zur Stärkung der sektorenübergreifenden und interprofessionellen Zusammenarbeit, sondern auch zur Erhöhung der Behandlungsqualität oder zur Verbesserung der Berufszufriedenheit in den Gesundheitsberufen.

Da in den kommenden Jahren die Akademisierung verschiedener Pflege- und Gesundheitsberufe voranschreiten wird, muss man bei der Erarbeitung dieser neuen Studiengänge schauen, welche Kompetenzen und Inhalte als Schnittstelle bestehen. Wie in anderen Fächergruppen üblich, wäre es einerseits denkbar, dass Grundlagen gemeinsam gelehrt werden. So finden schon heute Vorlesungen in Chemie oder Physik für Human-, Zahn- und Tiermediziner*innen gemeinsam statt. Andererseits können gemeinsame Veranstaltungen bspw. im praktischen Umgang mit Patient*innen helfen, die Sicht- und Arbeitsweise der anderen Profession kennen zu lernen. Die konkrete Ausgestaltung des Studiums soll weiterhin den Fakultäten, dort insbesondere den Studienkommissionen mit paritätischer Beteiligung der Studierenden, obliegen.

Das halten wir für schwer zu realisieren, da die Ausbildungsträger und auch die Anforderungen verschieden sind. Dennoch ist es sinnvoll, die interprofessionelle Zusammenarbeit zu verbessern. Hierzu könnten eher in den Krankenhäusern, in denen Medizinstudenten bspw. auf Pflegeschüler treffen, entsprechende Veranstaltungen stattfinden.

Das Krankheitsspektrum verändert sich und wird komplexer, der Bedarf an multiprofessionellen Teams steigt. Unser Ziel ist die bessere Zusammenarbeit und die Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen sowie eine Kooperation der Gesundheitsberufe auf Augenhöhe. Wir wollen den interprofessionellen Ansatz bereits in der Ausbildung stärken.

Die Durchführung solcher Veranstaltungen liegt für die FDP im Benehmen der Hochschule. Wir denken, die Interprofessionalität kann so deutlich verbessert werden. Die einzelnen Gesundheitsberufe sollten aber auch ihre Unterschiede betonen dürfen: Ärzte und Pfleger haben ein gemeinsames Ziel, arbeiten hieran zusammen, aber an Unterschiedlichen stellen.

Hintergründe

Wahlprogramme der Parteien

Landtagswahl 2019: Wahlprüfsteine „Medizinstudium“
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