Gestern waren Sören und Margarethe bei der Sitzung des Ausschusses Ärztliche Ausbildung der Sächsischen Landesärztekammer.
Dieses mal war Herr Dr. Pätzold, Leiter des Landesprüfungsamts (LPA), zu Gast und konnte uns einige Fragen zur Anerkennung von Famulaturen beantworten.
So können wir euch zwei Sachen offiziell bestätigen, die schon häufiger zu Verunsicherung geführt haben:
- Auch die Hausarztfamulatur darf gesplittet werden.
- Famulaturen in der Anästhesie zählen als stationäre Famulatur, wenn sie in einer Klinik abgeleistet wurden und ihr nicht nur im OP wart, sondern beispielsweise auch auf der ITS famuliert habt. Für Famulaturen in der Radiologie gilt ähnliches.
Generell gilt immer: Einfach nachfragen und eine Mail ans LPA schreiben. So werdet ihr hoffentlich keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Auslandsfamulaturen etc. haben.
Weitere Themen waren die neuesten Entwicklungen zum Masterplan Medizinstudium 2020 (Empfehlungen des Wissenschaftsrats), die laufenden Kammerwahlen und unser bundesweiter Aktionstag #fairesPJ.